Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: November 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Dienstleistungen der Consupport GmbH, Friedrichstraße 19b, 80801 München (nachfolgend „Consupport“), gegenüber Kunden.

Sie gelten für sämtliche IT-Dienstleistungen, Beratungsleistungen, Projektleistungen, Managed Services, Supportleistungen, Softwareüberlassungen und Wartungsarbeiten. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Consupport ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsabschluss

  1. Angebote der Consupport GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Erbringung der Leistung zustande.
  3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder unterlässt notwendige Mitwirkungspflichten, kann Consupport pauschal 20 % des Auftragswertes als Schadensersatz geltend machen.
  4. Bei individuell entwickelter Software kann Consupport – abhängig vom Entwicklungsstand – bis zu 80 % des Auftragswertes als Ersatz verlangen.

3. Preise, Zahlung, Zahlungsverzug

  1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich geltender Mehrwertsteuer.
  2. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.
  3. Bei Zahlungsverzug ist Consupport berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB sowie eine Verzugspauschale von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu berechnen.
  4. Consupport kann Leistungen aussetzen, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist oder begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit bestehen.
  5. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte bestehen nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

4. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren, Lizenzen und Software bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Consupport GmbH.

5. Leistungsumfang (IT-Dienstleistungen, Projekte, Konzerne)

5.1 Allgemeines

Consupport erbringt Dienstleistungen nach anerkannten Regeln der Technik, Best Practices (z. B. ITIL, ISO-Standards) und mit kaufmännischer Sorgfalt. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

5.2 Projektgeschäft & Konzernumgebungen

5.3 Managed Services / Betriebsunterstützung

5.4 Beratung & Consulting

Beratungsleistungen dienen der fachlichen Unterstützung; Entscheidungen verbleiben beim Kunden.

5.5 Mitwirkungspflichten des Kunden

Fehlende Mitwirkung kann zu Verzögerungen, Mehrkosten oder Terminverschiebungen führen.

6. Softwareüberlassung & Nutzungsrechte

7. Gewährleistung

7.1 Dienstleistungen

Consupport schuldet eine fachgerechte Ausführung, keinen bestimmten Erfolg.

7.2 Werkleistungen

7.3 Ausschlüsse

8. Haftung

8.1 Grundsatz

Consupport haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und nach den gesetzlichen Vorschriften.

8.2 Begrenzte Haftung

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Consupport nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden und maximal auf die Deckungssummen der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung der Consupport GmbH.

8.3 Datenverlust

8.4 Cybervorfälle

9. Service Level Agreements (SLA)

SLA-Leistungen sind separat geregelt. Standard ist SLA BASIC. Individuelle SLA-/SLO-Dokumente können vereinbart werden.

10. Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag)

Sofern Consupport personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen.

11. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen des Vertrags erhaltenen Informationen. Die Verpflichtung besteht über das Vertragsende hinaus.

12. Erfüllungsort & Gerichtsstand

Erfüllungsort ist München. Gerichtsstand – soweit rechtlich zulässig – ist München. Es gilt deutsches Recht.

13. Schlussbestimmungen