Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: November 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Dienstleistungen der Consupport GmbH, Friedrichstraße 19b, 80801 München (nachfolgend „Consupport“), gegenüber Kunden.
Sie gelten für sämtliche IT-Dienstleistungen, Beratungsleistungen, Projektleistungen, Managed Services, Supportleistungen, Softwareüberlassungen und Wartungsarbeiten. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Consupport ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsabschluss
- Angebote der Consupport GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Erbringung der Leistung zustande.
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder unterlässt notwendige Mitwirkungspflichten, kann Consupport pauschal 20 % des Auftragswertes als Schadensersatz geltend machen.
- Bei individuell entwickelter Software kann Consupport – abhängig vom Entwicklungsstand – bis zu 80 % des Auftragswertes als Ersatz verlangen.
3. Preise, Zahlung, Zahlungsverzug
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich geltender Mehrwertsteuer.
- Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.
- Bei Zahlungsverzug ist Consupport berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB sowie eine Verzugspauschale von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu berechnen.
- Consupport kann Leistungen aussetzen, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist oder begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit bestehen.
- Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte bestehen nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
4. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren, Lizenzen und Software bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Consupport GmbH.
5. Leistungsumfang (IT-Dienstleistungen, Projekte, Konzerne)
5.1 Allgemeines
Consupport erbringt Dienstleistungen nach anerkannten Regeln der Technik, Best Practices (z. B. ITIL, ISO-Standards) und mit kaufmännischer Sorgfalt. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
5.2 Projektgeschäft & Konzernumgebungen
- Durchführung nach etablierten Projektmethoden (z. B. Agile/Scrum, ITIL, PRINCE2).
- Scope, Deliverables, Rollen, Verantwortlichkeiten und Meilensteine werden im Statement of Work (SOW) festgelegt.
- Änderungen des Leistungsumfangs erfolgen über formalisierte Change Requests.
- Leistungen können remote, onsite oder hybrid erbracht werden.
- Consupport arbeitet hinsichtlich des Zwecks weisungsgebunden, bleibt aber in der Methodik und technischen Umsetzung eigenständig.
5.3 Managed Services / Betriebsunterstützung
- Monitoring, Support, Incident Handling und Wartungen gemäß vereinbartem SLA-Level (Standard: SLA BASIC).
- Reaktionszeiten und Bearbeitungsvorgaben richten sich nach dem SLA-/SLO-Dokument.
5.4 Beratung & Consulting
Beratungsleistungen dienen der fachlichen Unterstützung; Entscheidungen verbleiben beim Kunden.
5.5 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Bereitstellung aller für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Zugänge,
- Bereitstellung von Ansprechpartnern, Freigaben und Testumgebungen,
- Einhalten kundenseitiger Sicherheits- und Compliance-Vorgaben,
- Durchführung regelmäßiger Backups, sofern dies nicht durch Consupport übernommen wurde.
Fehlende Mitwirkung kann zu Verzögerungen, Mehrkosten oder Terminverschiebungen führen.
6. Softwareüberlassung & Nutzungsrechte
- Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.
- Reverse Engineering, Weitergabe und Kopien über die Sicherungskopie hinaus sind untersagt.
- Die Urheberrechte verbleiben bei Consupport bzw. deren Lizenzgebern.
7. Gewährleistung
7.1 Dienstleistungen
Consupport schuldet eine fachgerechte Ausführung, keinen bestimmten Erfolg.
7.2 Werkleistungen
- Abnahme schriftlich oder konkludent (Produktivbetrieb).
- Mindestens zwei Nachbesserungsversuche pro Mangel.
- Nach erfolgloser Nachbesserung: Minderung oder Rücktritt vom betroffenen Teilvertrag.
7.3 Ausschlüsse
- Falschbedienung, Drittmanipulation, höhere Gewalt,
- nicht eingehaltene Systemvoraussetzungen,
- Fehlen von Backups,
- Sicherheitsvorfälle ohne Wartungsvertrag.
8. Haftung
8.1 Grundsatz
Consupport haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.2 Begrenzte Haftung
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Consupport nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden und maximal auf die Deckungssummen der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung der Consupport GmbH.
8.3 Datenverlust
- Haftung nur, sofern der Kunde ordnungsgemäße Backups durchgeführt hat.
- Ersetzt wird maximal der Wiederherstellungsaufwand, der bei funktionierendem Backup entstanden wäre.
8.4 Cybervorfälle
- Keine Haftung für Angriffe von außen (z. B. Malware, Ransomware, Hacking), sofern kein Managed-Security-Vertrag besteht.
9. Service Level Agreements (SLA)
SLA-Leistungen sind separat geregelt. Standard ist SLA BASIC. Individuelle SLA-/SLO-Dokumente können vereinbart werden.
10. Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag)
Sofern Consupport personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen.
11. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen des Vertrags erhaltenen Informationen. Die Verpflichtung besteht über das Vertragsende hinaus.
12. Erfüllungsort & Gerichtsstand
Erfüllungsort ist München. Gerichtsstand – soweit rechtlich zulässig – ist München. Es gilt deutsches Recht.
13. Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
- Unwirksame Bestimmungen berühren die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht.